Fachthema Erneuerbare EnergienFörderung für erneuerbare EnergienHaushaltsausschuss gibt grünes Licht für die Förderung erneuerbarer Energien im WärmemarktDas Thema erneuerbare Energien ist hochaktuell. Wer jetzt bei der Renovierung auf erneuerbare Energien setzt, beweist nicht nur Weitblick und Umweltbewusstsein sondern auch Köpfchen. Denn Investitionen in erneuerbare Energien werden seit Kurzem wieder gefördert. Zu den förderfähigen erneuerbaren Energien zählen Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Seit Mitte dieses Jahres hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die bislang gesperrten Fördermittel wieder freigegeben. Zur Erinnerung: Vom 3. Mai bis zum 11. Juli 2010 wurden die Fördermittel gestoppt. Fördergelder in Höhe 115 Millionen Euro wurden allein für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zur Verfügung gestellt. Das Marktanreizprogramm, kurz MAP, ist das wichtigste Investitions-förderprogramm für die Wärmeerzeugung aus erneuerbare Energien. Im Rahmen des Marktanreizprogramms stehen insgesamt sogar 380 Millionen Euro zur Verfügung. Aber das MAP dient nicht allein dem Bauwilligen, stärkt auch das lokale Handwerk und die mittelständisch geprägte Industrie im Bereich der Wärmegewinnung. Zuständig für die Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wer bereits im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA einen Antrag gestellt hatte, wurde abgelehnt. Aber, es ist eine erneute Antragstellung nach den neuen Förderrichtlinien für förderbare Anlagen möglich; und erforderlich. Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge jedoch erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen u. a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärme-erzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEG) besteht. Ebenso entfällt eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Weitere gute Nachricht, das Marktanreizprogramm wird auch nach 2010 fortgeführt. Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 wird für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 gelegt. Die neuen Förderrichtlinien sind unter www.erneuerbare-energien.de verfügbar. |
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