BauvorbescheidEine Bauvorlageberechtigung wird durch die Ingenieurkammer-Bau bescheinigt. Eine Bescheinigung in diesem Sinne kann erhalten, wer als Angehöriger der Fachrichtung Bauingenieurwesen mindestens zwei Jahre in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig war. Je nach Landesbauordnung wird der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser auch als Objektplaner oder Planfertiger bezeichnet. Die Landesbauordnungen und Regelwerke der Architektenkammern und Ingenieurkammern regeln die Anforderungen an den Bauvorlageberechtigten. |
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