BaulärmJede Baustelle verursacht Beeinträchtigungen für ihre Umgebung. Die Bauleitung ist jedoch dazu angehalten, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Werktags ist Baulärm grundsätzlich zulässig, sofern die Richtwerte eingehalten werden. Von 20 Uhr bis 7 Uhr (zur Nachtzeit) gelten niedrigere Immissionsrichtwerte. |
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