BaulastenMittels einer Baulast verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer gegenüber einer Behörde dazu, bestimmte Eingriffe Dritter in seine Rechte als Eigentümer zu dulden bzw. auf bestimmte Rechte als Eigentümer zu verzichten. Die Baulast wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben und in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Baulast geht immer auf einen Rechtsnachfolger über. |
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